Justus Grellmann
Justus Grellmann
Mystery Box Experte für Deutschland
Letzte Aktualisierung: 4. July 2025



Länderbericht

Bundesrepublik Deutschland

Realisierung der Ziele der „Bologna-Erklärung" in Deutschland


Sachstandsdarstellung und Ausblick auf Berlin
2003





(Gemeinsamer Bericht von KMK, HRK und BMBF)

Stand vom 25.04.2002

I. Sachstand

In der „Sorbonne-Erklärung" haben sich die für Hochschulbildung zuständigen Minister Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens und Italiens am 25. Mai 1998 verpflichtet, sich für einen gemeinsamen Rahmen der Hochschulausbildung einzusetzen, um die Anerkennung der akademischen Abschlüsse im Ausland und die Mobilität der Studierenden zu fördern. Die am 19.06.1999 in Bologna von 29 europäischen Bildungsministern verabschiedete Gemeinsame Erklärung „Der europäische Hochschulraum" benennt die wesentlichen Ziele, die die europäischen Bildungsminister für die Errichtung des europäischen Hochschulraums und die Förderung der europäischen Hochschulen weltweit als vorrangig ansehen. Am 18./19. Mai 2001 fand in Prag die erste Bologna-Folgekonferenz statt. Die teilnehmenden Ministerinnen und Minister haben festgestellt, dass die in der Bologna-Erklärung festgelegten Ziele eine breite Akzeptanz gefunden und von den meisten Unterzeichnerstaaten und deren Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen als Grundlage für die Entwicklung des Hochschulwesens genutzt werden. Im „Prager Kommunique" wurden die Bologna-Zielsetzungen bekräftigt und die Bedeutung von Mobilität, Qualitätssicherung und Akkreditierung, der europäischen Dimension in der Bildung, des lebenslangen Lernens und der Beteiligung der Hochschulen und Studierenden bei der Schaffung des europäischen Hochschulraums betont. In Prag wurden neben den 30 Signatarstaaten der Bologna-Erklärung (Liechtenstein wurde rückwirkend zum Zeichnerstaat erklärt) drei weitere Staaten – Kroatien, Zypern, Türkei – als Mitglieder des Bologna-Prozesses aufgenommen. Die Konferenz in Prag hat auch Neuerungen hinsichtlich der Gremienstrukturen und der Verfahren zur Vorbereitung von Ministersitzungen im Bologna-Prozess gebracht. In der großen Bologna-Gruppe (Follow up-Group) sind alle Unterzeichnerstaaten vertreten. Vorsitz führt das jeweilige Präsidialland der EU. Neues Vollmitglied der Gruppe ist die EU-Kommission. Dadurch soll eine bessere Verzahnung mit der Bildungsarbeit in den Gremien der Europäischen Union erreicht werden. Die Vorbereitungsgruppe (Preparatory Group) setzt sich aus Vertretern der Gastgeberländer der vorangegangenen Ministertreffen, des folgenden Ministertreffens, der aktuellen EU-Präsidentschaft sowie zweier weiterer EU-Mitgliedstaaten (jeweils vorangegangene und nächstfolgende EU-Präsidentschaft) sowie zweier Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Polen und Ungarn) zusammen. Auch die Europäische Kommission nimmt als Vollmitglied an den Sitzungen teil; daneben gibt es vier Observer (EUA, ESIB, EURASHE und Europarat). Den Vorsitz in dieser Gruppe führt bis zum nächsten Ministertreffen, das auf den 18./19. September 2003 in Berlin anberaumt ist, Deutschland. Bund und Länder haben sich auf ein Co-Chairing in dieser Gruppe verständigt.

In Vorbereitung der „Bologna-Nachfolgekonferenz" in Prag hatten die Unterzeichnerstaaten Berichte über die Maßnahmen der jeweiligen Länder zur Implementierung des „Bologna-Prozesses" erstellt. Es ist vorgesehen, diese Länderberichte in Vorbereitung auf die Berlin-Konferenz 2003 fortzuschreiben.

In vielen Unterzeichnerstaaten fanden zahlreiche Konferenzen, Seminare usw. zur „Bologna-Erklärung" statt. Besonders hervorzuheben sind hierbei die „European University Convention" im März 2001, auf der etwa 5000 Hochschulen sich mit dem Prozess auseinander setzten und ihre Erwartungen an die Prager Konferenz formulierten, sowie die Konferenz der Europäischen Studierenden, die ebenfalls im März in Göteborg den Prozess aus ihrer Sicht kommentierte.

Der Europarat hat sich dem „Bologna-Prozess" als Beobachter angeschlossen und veranstaltet u. a. vom 11. – 12. April 2002 das Seminar „From Lisboa to European Higher Education Area – Recognition Issues in the Bologna-Process". Auch weltweit gewinnt der Bologna-Prozess Aufmerksamkeit von Regierungen und Hochschulen. Die Kontakte zwischen europäischen Hochschulen und Hochschulvereinigungen in Lateinamerika sowie in der Asien/Pazifik-Region zum Bologna-Prozess, die vor allem von der im März 2001 in Salamanca gegründeten European University Association wahrgenommen werden, wurden fortgesetzt.

In Deutschland stellt sich die Situation wie folgt dar:

Die Ziele der „Bologna-Erklärung" stehen im Einklang mit den Zielsetzungen, die Bund und Länder für die Modernisierung des Hochschulwesens in Deutschland und die Stärkung seiner internationalen Attraktivität in den letzten Jahren entwickelt haben. Insoweit kann auf den gemeinsamen Bericht des Bundes und der Länder an die Regierungschefs und die gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zur „Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland" vom 16.12.1999 sowie auf den Folgebericht vom 06.12.2001 verwiesen werden.

Auch die deutschen Hochschulen haben in einer gemeinsamen Erklärung die Reformziele des Bologna-Prozesses begrüßt. Die HRK hat darüber hinaus am 05./06.10.2000 mit Unterstützung des BMBF eine Konferenz in Berlin organisiert, auf der unter dem Titel „From Bologna to Prague" der Reformprozess in Deutschland einem europäischen Publikum vorgestellt und mit diesem diskutiert wurde.

Zu den einzelnen
Teilaspekten der „Bologna-Erklärung" ergibt sich folgendes Bild:

 

1. Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)

Bologna-Erklärung:
Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung eines Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.

Bund und Länder haben in ihrem gemeinsamen Bericht zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland darauf hingewiesen, dass die Einführung des neuen Graduierungssystems mit Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen (vgl. dazu Ziffer 2) begleitet sein muss von Maßnahmen, die die Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Gesellschaft fördern und den Absolventen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. In Deutschland wurde das neue Graduierungssystem neben dem herkömmlichen System mit den tradierten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen eingeführt. Im Hinblick auf diese Parallelität kommt der Entwicklung eines europaweit akzeptierten einheitlichen „Diploma Supplement" mit detaillierten Erläuterungen zu dem jeweiligen Abschluss große Bedeutung zu. Ausgehend von dem Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, des Europarats und der UNESCO/CEPES wurde von der Hochschulrektorenkonferenz im Zusammenwirken mit den Ländern ein „Diploma Supplement Deutschland" entwickelt. Die Anwendung steht allen Hochschulen über das Internet zur Verfügung und wurde mittlerweile von fast allen Hochschulen abgerufen. Auch die europäische Version des „Diploma Supplement" steht zwischenzeitlich zur Verfügung.

Darüber hinaus unternehmen die Länder und die Hochschulen in Deutschland gemeinsame Anstrengungen, um die herkömmlichen Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge strukturell so weiter zu entwickeln, dass sie leichter in international übliche Strukturen eingeordnet werden können.

 

2. Einführung eines Studiensystems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt

Bologna-Erklärung: Einführung eines Systems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: Einen Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluss (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluss attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen.

Neben dem herkömmlichen „einphasigen" Graduierungssystem in Deutschland wurde mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes vom 20.08.1998 ein neues Graduierungssystem mit gestuften Abschlüssen eingeführt. Die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sind inzwischen in alle Landeshochschulgesetze übernommen worden. Damit wird der Zielsetzung in der „Bologna-Erklärung „ nach Unterscheidung von zwei Zyklen mit einem ersten Abschluss (Undergraduate studies) und einem zweiten Abschluss (Graduate studies) Rechnung getragen. Mit ihrem Strukturbeschluss vom 05.03.1999, zuletzt geändert am 14.12.2001, hat die Kultusministerkonferenz das neue Graduierungssystem weiter konkretisiert. Dabei hat sie insbesondere, wie auch die Arbeitgeber in ihrer so genannten Kölner Erklärung, die Berufsbefähigung als ein unverzichtbares Merkmal des ersten Abschlusses hervorgehoben. Die Studiendauer bis zum ersten Abschluss wurde schon im Hochschulrahmengesetz (HRG) entsprechend der „Bologna-Erklärung" mit mindestens drei und höchstens vier Jahren festgelegt.

Zum Sommersemester 2002 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 544 Bachelor-Studiengänge und 367-Masterstudiengänge eingerichtet. Die amtliche Statistik weist für das Wintersemester 00/01 insgesamt 18.945 Studierende in den neuen Studiengängen aus, davon 12.409 in Bachelor-Studiengängen und 6.536 in Master-Studiengängen. Bei diesen noch niedrigen Zahlen ist allerdings zu berücksichtigen, dass viele der neuen Studiengänge noch im Aufbau sind. So stehen den insgesamt 18.945 Studierenden 11.734 Studierende im ersten Fachsemester gegenüber.

Es ist zu erwarten, dass sich die dynamische Entwicklung im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengänge fortsetzt und sich die Anzahl der Studierenden in diesen Studiengängen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen wird, zumal einige Hochschulen nach den ersten Erfahrungen augenblicklich eine großflächige Einführung der gestuften Studiengänge vorbereiten

oder für die nähere Zukunft planen. In einzelnen Ländern wird zudem die Einführung von Bachelor- und Masterstrukturen in Studiengängen mit Staatsprüfung (z.B. Lehramtsstudiengängen) erprobt oder vorbereitet.

Die internationale Orientierung der Einführung des neuen Graduierungssystems wurde durch gezielte Programme flankiert, von denen insbesondere hervorzuheben sind

das Modellprogramm „International ausgerichtete Studiengänge"

 

das so genannte „Master-Plus"-Programm, das dazu beiträgt, ausländischen Studierenden mit erstem Hochschulabschluss den Einstieg in das deutsche Hochschulsystem zu erleichtern

 

das Programm „Binationale integrierte Studienprogramme mit Doppeldiplom".

In diesen drei Förderprogrammen werden augenblicklich rund 100 Studiengänge mit Auslandsbezug in Deutschland gefördert. Außerdem sind die besonderen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms zu erwähnen.

Der Wissenschaftsrat hat bereits im Januar 2000 eine Empfehlung zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bachelor/Master) in Deutschland vorgelegt. Die neuen Abschlüsse nehmen auch in den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Fachhochschulen vom 18. Januar 2002 breiten Raum ein. Der Wissenschaftsrat spricht sich für die konsequente Einführung des neuen Graduierungssystems an Fachhochschulen aus.

Für die Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge hat die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 03.12.1998 unter Bezugnahme auf die entsprechenden Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz vom 06.07.1998 ein Akkreditierungsverfahren eingeführt (vgl. Ziff. 5).

Um den neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüssen auch auf dem Arbeitsmarkt eine hinreichende Anerkennung zu sichern, hat die Kultusministerkonferenz ihre Position hinsichtlich der Zuordnung der Abschlüsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes festgelegt, über die derzeit mit der für das Dienstrecht zuständigen Konferenz der Innenminister der Länder verhandelt wird. Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben sich dafür ausgesprochen, dass alle Abschlüsse deutscher Hochschulen beruflich die gleichen Start- und Bewerbungschancen bieten sollen. Einen Beschluss zur akademischen Wertigkeit der neuen Abschlüsse hat die KMK am 14.04.2000 verabschiedet.

Flankiert wurde und wird die Einführung des neuen Graduierungssystems durch eine Vielzahl von Kongressen, Symposien und anderen Informationsveranstaltungen. So hat die HRK im Herbst 2001 den Landesrektorenkonferenzen angeboten, Workshops zum Thema „Bologna-Prozess" durchzuführen. Die ersten Veranstaltungen dieser Reihe haben zu Beginn des Jahres 2002 stattgefunden.

 

3. Leistungspunktsystem und Modularisierung

Bologna-Erklärung:
Einführung eines Leistungspunktsystems – ähnlich dem ECTS – als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt.












Mit der Teilnahme deutscher Hochschulen an dem groß angelegten Modellversuch der Europäischen Union zur Entwicklung eines European-Credit-Transfer-System (ECTS) als Unterpunkt des EU-Mobilitätsprogramms SOKRATES/ERASMUS hat Deutschland maßgeblich an der Etablierung eines in ganz Europa geltenden europäischen Leistungspunktsystems mitgewirkt. Die Hochschulgesetze der Länder sollen Leistungspunktsysteme und Modularisierung der Studiengänge vorsehen (vgl. auch § 15 Abs. 3 HRG). Gemäß dem Strukturbeschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.03.1999, zuletzt geändert am 14.12.2001, ist bei der Genehmigung der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem versehen ist. Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zu Modularisierung und Leistungspunkten sind auch im Akkreditierungsverfahren zu beachten.

Bereits in ihrem ersten Folgebericht zur Stärkung der Attraktivität des Studienstandorts Deutschland vom 18.12.1997 hat sich die Kultusministerkonferenz klar dafür ausgesprochen, dass bei der Einführung eines Leistungspunktsystems auf das europäische ECTS-System zurückgegriffen werden soll. Der Ausbau des Transfersystems zu einem System der Kumulation von Prüfungsleistungen wird angestrebt.

Hinzuweisen ist ferner auf das von Bund und Ländern bereits 1998 aufgelegte Modellversuchsprogramm „Modularisierung", von dem eine Konkretisierung der strukturellen und curricularen Voraussetzungen der Modularisierung erwartet wird. Die BLK hat am 30.10.2000 einen Zwischenbericht ihres Ausschusses „Bildungsplanung" zum BLK-Modellversuchsprogramm „Modularisierung" (BLK-Drucksache K 00.48) zustimmend zur Kenntnis genommen. Der abschließende Gesamtbericht ist in Vorbereitung.

Die Kultusministerkonferenz hat im September 2000 Rahmenvorgaben zur Einführung von Leistungspunktsystemen und Modularisierung beschlossen. Damit werden die Konzepte von Modularisierung und Leistungspunkten auf eine länderübergreifende gemeinsame Basis gestellt, um das Maß an Einheitlichkeit in der Entwicklung zu gewährleisten, das erforderlich ist, um die länder- und hochschulübergreifende Mobilität der Studierenden zu gewährleisten. Mit Beschluss vom 04. Juli 2000 hat sich die Hochschulrektorenkonferenz für eine weitere Ausweitung des ECTS-Systems an deutschen Hochschulen ausgesprochen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die von der Kultusministerkonferenz in Übereinstimmung mit der Hochschulrektorenkonferenz festgelegte Umrechnung des deutschen Notensystems in das ECTS-System, die von Hochschulen bei der Formulierung neuer Prüfungsordnungen bereits berücksichtigt wird. Seit 01.10.2001 fördern Bund und Länder das neue Modellversuchsprogramm „Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen". Das dreijährige Verbundprogramm ist mit rd. 7,9 Mio EURO aus Bundes- und Landesmitteln ausgestattet. An sechs Verbundsprojekten sind 13 Länder mit 33 Hochschulvorhaben beteiligt. Zum Programm gehören die Sicherung vergleichbarer Maßstäbe für die Bewertung der Module mit Leistungspunkten anhand der studentischen Arbeitsbelastung (work load), der Aufbau eines EDV-gestützten Systems für die Prüfungsadministration und die rechtliche Absicherung des Leistungspunktsystems in Prüfungs- und Studienordnungen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch eine Evaluierungsgruppe, der neben Bundes- und Ländervertretern als externe Sachverständige Experten der HRK, des DAAD, der HIS-GmbH und der Zentralen Evaluierungs- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) angehören.

Eine Umfrage des DAAD vom Dezember 2000 zeigt, dass im Akademischen Jahr 2000/2001 insgesamt 185 deutsche Hochschulen, davon 93 Fachhochschulen, ECTS in rund 1.340 Bereichen einführen oder bereits anwenden. Dabei wird ECTS nicht nur für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge, sondern auch für herkömmliche Studiengänge angewendet.

 

4. Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen

Bologna-Erklärung:
Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen insbesondere

für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen

für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen.












Unter dem Gesichtspunkt der stärkeren Internationalisierung konnten bereits im Jahr 1998 die ausländer- und arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland deutlich verbessert werden (Neufassung der Vorschriften zu §§ 28, 29 Ausländergesetz). Die Verbesserung der Rahmenbedingungen ist zudem eine wichtige Aktionslinie im Rahmen der „Konzertierten Aktion für das internationale Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland". Die Konzertierte Aktion hat am 22. Juni 2001 ein Positionspapier verabschiedet, in dem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ausländische Wissenschaftler sowie der Rahmenbedingungen für Studierende und Nachwuchswissenschaftler aufgezeigt sind. Die Anliegen, Mobilitätshindernisse zu überwinden und die Freizügigkeit zu fördern, sind auch im Bericht der vom Bundesminister des Innern im September 2001 eingesetzten unabhängigen Kommission „Zuwanderung" aufgegriffen worden und haben Eingang in den Entwurf der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz gefunden, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Die Kultusministerkonferenz sieht noch Klarstellungs- bzw. Handlungsbedarf hinsichtlich der

Regelungen zu Verdienst und Arbeitsmöglichkeiten neben dem Studium

aufenthalts- und arbeitsgenehmigungsrechtlichen Behandlung von Studienkollegiaten und Sprachschülern, Studierenden in postgradualen Studiengängen, Doktoranden und Teilnehmern an wissenschaftlicher Weiterbildung sowie

Sicherung der geltenden Rechtsstellung ausländischer Wissenschaftler.

Die vielfältigen Bemühungen von Bund, Ländern und Hochschulen haben bereits zu substantiellen Verbesserungen für ausländische Studierende und Wissenschaftler an vielen Hochschulen geführt. Eingerichtet wurden z. B. dezentrale Außenstellen der Einwohnermeldeämter und sonstiger kommunaler Stellen auf dem Hochschulcampus oder in unmittelbarer Hochschulnähe, in denen sämtliche ausländer- und melderechtlichen Belange im Zusammenhang mit dem Studierendenstatus bzw. dem Status als Gastdozent abschließend bearbeitet werden können. Hinzuweisen ist darüber hinaus auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Integration ausländischer Studierender wie kostenlose Kursangebote Deutsch als Fremdsprache in unterschiedlichen Leistungsstufen, besondere Studienberater in einzelnen Fachbereichen, Tutorenprogramme sowie das Angebot von Servicepaketen der Deutschen Studentenwerke.

Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Mai 2000 bleibt in Deutschland das Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss, bei konsekutivem Studienaufbau bis zum zweiten Abschluss gebührenfrei. Das gilt auch für ausländische Studierende. In einzelnen Ländern wird bei wesentlicher Überschreitung der Regelstudienzeit eine Studiengebühr verlangt.

Die Länder und die Hochschulen sind vielfältig bemüht, die soziale und fachliche Betreuung ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen zu verbessern. Die Hochschulrektorenkonferenz hat eine Handreichung für Hochschul- und Fachbereichsleitungen verabschiedet, die auf die Rolle der Hochschule als Gastgeberin für ausländische Studierende und Hochschullehrer eingeht. Auch vermehrte Studienangebote in englischer Sprache tragen dazu bei, die Integration ausländischer Studierender in das Studium in Deutschland zu erleichtern.

Mit dem Beschluss der 190. Plenarversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (21./22. Februar 2000), den so genannten „TestDaF" (Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber) als möglichen Test der Deutschkenntnisse ausländischer Studienbewerber anzuerkennen, waren die Voraussetzungen zur Einführung von TestDaF geschaffen. Die Kultusministerkonferenz hat den TestDaF (Niveaustufe III) mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II) gleichgestellt. TestDaF bietet ausländischen Studienbewerbern die Möglichkeit, ihre sprachlichen Fähigkeiten für ein Studium in Deutschland bereits in ihren Heimatländern zu überprüfen und feststellen zu lassen. Die ersten beiden Testverfahren konnten weltweit 2001 abgehalten werden. In Deutschland beteiligen sich mehrere Hochschulen als lizenzierte Testzentren an den Verfahren, um den Test parallel zur DSH zu erproben. Das TestDaF-Institut wird in Zusammenarbeit mit Lehrgebieten Deutsch als Fremdsprache die Hochschulen bei der Entwicklung von Kriterien unterstützen, um die mit TestDaF gegebenen differenzierten Möglichkeiten zur Feststellung der sprachlichen Eignung und Zulassung ausländischer Studienbewerber nutzen zu können.

 

5. Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung

Bologna-Erklärung:
Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden.

Über das Qualitätsmanagement der einzelnen Hochschulen hinaus nimmt das System hochschulübergreifender Qualitätssicherung in der Bundesrepublik zunehmend Konturen an. Transnationale Initiativen und Zusammenschlüsse von Hochschulen sowie Evaluierungseinrichtungen haben sich mit dem Ziel transnationaler Evaluierung etabliert oder stehen kurz vor der Arbeitsaufnahme. Im Zuge der Einführung des neuen Graduierungssystems haben Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz ein Akkreditierungssystem mit einem länderübergreifenden Akkreditierungsrat für die Einführung der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge geschaffen. Ziel der Akkreditierung ist die Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards und die Überprüfung der Berufsrelevanz der Abschlüsse. Die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sowie die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Strukturvorgaben für diese Studiengänge sind der fachlich-inhaltlichen Akkreditierung der Studiengänge zugrunde zu legen. Bisher sind nur die Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge nach § 19 HRG in das Akkreditierungsverfahren einbezogen.

Das Akkreditierungsgeschehen liegt im Wesentlichen bei Agenturen in unterschiedlicher Trägerschaft und mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Zielsetzung (Regionale Agenturen und Agenturen mit spezifischer fachlicher Ausrichtung). Akkreditiert werden einzelne Studiengänge nach Begutachtung durch „peer review". Eine zentrale, länderübergreifende Ak-kreditierungseinrichtung (Akkreditierungsrat) akkreditiert die Agenturen und in Ausnahmefällen auch Studiengänge. Sie hat am 30. November 1999 Mindeststandards und Kriterien für die Akkreditierung beschlossen. Dem Akkreditierungsrat gehören Vertreter der Hochschulen, der Länder und der Berufspraxis an. Der Akkreditierungsrat hat inzwischen 7

Agenturen akkreditiert. Vom Akkreditierungsrat und den Agenturen, die ihre Arbeit z. T. erst im Jahr 2000 aufgenommen haben, wurden bisher 81 Studiengänge akkreditiert. Eine wesentlich höhere Zahl befindet sich im Verfahren. Eine aktuelle Liste über akkreditierte

Agenturen und akkreditierte Studiengänge wird vom Akkreditierungsrat im Internet angeboten.

Die Arbeit des Akkreditierungsrats und seines Sekretariats wurde im Herbst 2001, zwei Jahre nach Arbeitsaufnahme, durch eine international besetzte Gutachtergruppe evaluiert. In ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2001 kommt die Gutachtergruppe zu folgendem Ergebnis:

„Deutschland hat mit dem Aufbau eines länderübergreifenden Akkreditierungsrates und der Durchführung der Akkreditierungsverfahren in einer Vielzahl unterschiedlicher Agenturen eine gute Antwort auf die Herausforderung des internationalen Wettbewerbs gefunden. Die Gutachter betrachten die Akkreditierung als Bestandteil eines umfassenden Systems der Qualitätssicherung und als Baustein bei der Modernisierung des Hochschulsystems. Gerade aus Sicht der europäischen Nachbarn werden die Länder in der Bundesrepublik Deutschland und die Hochschulen bestärkt, auf diesem Weg fortzuschreiten."

Nach dieser Evaluation haben sich die Länderminister im Oktober 2001 grundsätzlich für die Beibehaltung des zweistufigen Akkreditierungssystems entschieden. Im März 2002 wurden Aufgaben, Verfahren, Organisation der Akkreditierung präzisiert. Künftig werden die Länder in diesem Verfahren auch die gemeinsamen Aufgaben nach § 9 HRG (Sicherung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse und des Hochschulwechsels) wahrnehmen.

Der Wissenschaftsrat kann mit der institutionellen Akkreditierung neuer privater Anbieter von Hochschulausbildung betraut werden und führt entsprechende Verfahren durch. Außerdem bereitet der Wissenschaftsrat Empfehlungen zum Qualitätsmanagement an Hochschulen vor. Das aus Mitteln des BMBF finanzierte und von der Hochschulrektorenkonferenz durchgeführte Projekt „Qualität der Lehre" fördert die länderübergreifende Information und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Qualitätssicherung. Bund, Länder und Hochschulrektorenkonferenz wirken darauf hin, dass das sich etablierende hochschulübergreifende Qualitätssicherungssystem der Bundesrepublik von vornherein in das europäische Netzwerk zur Qualitätssicherung eingebunden ist. Die wichtigsten Qualitätssicherungsagenturen sind Mitglied im europäischen Netzwerk. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Hochschulrektorenkonferenz hat sich die Kultusministerkonferenz für eine maßgebliche Mitwirkung Deutschlands in dem entstehenden europäischen Netzwerk zur Qualitätssicherung ausgesprochen und die Rahmenbedingungen für die Mitwirkung Deutschlands definiert. Für die zweite Amtsperiode strebt

die Bundesrepublik eine aktive Mitwirkung in der Steuerungsgruppe des europäischen Netzwerkes an.

 

6. Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich

Bologna-Erklärung:
Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich, insbesondere in Bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Mobilitätsprojekte und integrierte Studien-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme.












Der europäischen Dimension im Bezug auf Curriculumentwicklung, Hochschulzusammenarbeit, Mobilitätsprojekten und integrierten Studien-, Ausbildungs- und Forschungsprogrammen tragen die deutschen Hochschulen in vielfacher Weise Rechnung.

Die Zusammenarbeit von deutschen und ausländischen Hochschulen im Rahmen vertraglich abgestimmter Hochschulpartnerschaften gewinnt immer mehr an Bedeutung. Neben den herkömmlichen Formen der Hochschulkooperation entwickeln sich zunehmend komplexe, Hochschulen mehrerer Länder einbeziehende Netzwerke der Zusammenarbeit, die teilweise regional ausgerichtet sind oder sich aus einem besonderen wissenschaftlichen Schwerpunkt der jeweils beteiligten Hochschulen heraus entwickeln. Zu nennen sind beispielsweise

die großen regionalen grenzüberschreitenden Verbünde (z. B. Saar-Lour-Lux-Trier/Westpfalz), die Europäische Konföderation der Oberrheinischen Universitäten EUCOR (Freiburg i. Br., Basel, Strasbourg, Karlsruhe, Mulhouse), die kontinuierlich ausgebaut und in der Intensität der Zusammenarbeit verbessert werden

 

das Unitec International Project der RWTH Aachen, das besonders qualifizierten Ingenieurstudenten ermöglicht, einen Studienabschnitt an Partnerhochschulen in der Schweiz, in Spanien, in den Niederlanden, in Italien oder in England zu absolvieren

 

im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen der Niederlande und Niedersachsen geförderten Vorhaben z. B.:

  • Fachhochschule Osnabrück/Saxion Hogeschool Enschede (SHE): Binationales Hochschulzentrum Enschede/Osnabrück (ENOTIS) zur Förderung der Entwicklung von binationalen Studiengängen mit gegenseitig anerkannten Abschlüssen, Austausch von Dozenten und Studierenden sowie Abstimmung des Studienangebots (Curriculum). Paralle Bestrebungen bereiten z. Z. die Universitäten Twente und Osnabrück vor (TWENTOS)

     

  • die Einrichtung einer zentralen wissenschaftlichen „International School of Advanced Technology (ISAT)" an der Universität Kaiserslautern, die der Unterstützung und Beratung aller Fachbereiche und anderer Einrichtungen der Universität im Hinblick auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der internationalen, insbesondere europäischen Zusammenarbeit dient

     

    die Mitarbeit der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten der Universität Köln in umfangreichen internationalen Netzwerken PIM und CENS, die Forschung, Lehre und Betreuung in einem gemeinsamen Programm internationaler Partneruniversitäten verbinden

     

    die Zusammenarbeit von Hochschulen des Ostseeraums, z. B. in der „Nordischen Bauakademie e. V." oder in der „Association of Baltic Academie of Music"

     

    die Beteiligung der Fakultät für Verkehrswissenschaft der Technischen Universität Dresden an der Entwicklung eines Moduls „Transport and Logistics" gemeinsam mit fünf europäischen Universitäten

     

    ein Konsortium für die Zusammenarbeit in der Hochschulbildung und in der beruflichen Bildung, die die Bauhaus-Universität Weimar mit Hochschulen in den Vereinigten Staaten, den Niederlanden und Italien verbindet

     

    die internationalen Hochschulzentren in Bayern (Bayerisch-Französisches Hochschulzentrum, München; Bayerisch-Kalifornisches Hochschulzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg; Bayerisch-Amerikanisches Zentrum) und

     

    die Zusammenarbeit der „Palucca Schule Dresden (Hochschule für Tanz)" mit ausländischen Tanzhochschulen im Rahmen der jährlichen „Internationalen Sommerkurse des Tanzes".

    Zu nennen sind ferner Hochschulkooperationen komplexen Charakters wie die „Coimbra-Gruppe", die „Santander-Gruppe" oder die „Compostela-Gruppe", die alle Wirkungsbereiche der Universitäten einbeziehen und aus der heraus sich besonders enge wissenschaftliche Verbindungen entwickelt haben.

    Unterstützt werden die Bemühungen der einzelnen Hochschulen durch spezifische Programme von Bund und Ländern, von denen hier insbesondere zu nennen ist das Programm „Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften" (ISAP).

    Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH), eingerichtet aufgrund eines deutsch-französischen Regierungsabkommens vom 19.09.1997, wurde am 05.05.2000 eröffnet. Die DFH ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich. Sie kooperiert mit ihren deutschen und französischen Partnerhochschulen bei der Schaffung von binationalen Studiengängen und Promotionsvorhaben, Graduiertenkollegs und Forschungsprojekten.

    Die Einrichtung europäischer Graduiertenkollegs bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft trägt der Förderung der europäischen Dimension bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in besonderer Weise Rechnung. Die Bemühungen um besonders qualifizierte ausländische Nachwuchswissenschaftler sollen im Rahmen der europäischen Mobilitätsprogramme weiter verstärkt werden.

    II.
    Ausblick Berlin 2003

    – Von Prag nach Berlin –

    Nach der „Sorbonne-Erklärung" vom 25.05.1998 als „Initialzündung" hat das, was wir heute den „Bologna-Prozess" nennen, seine inhaltliche Konturierung in der von 29 europäischen Staaten am 19.06.1999 unterzeichneten Bologna-Erklärung gefunden. Die Regierungskonferenz in Prag am

    18./19.05.2001 hat den Teilnehmerkreis erweitert, die Ziele präzisiert und Arbeitsstrukturen entwickelt, die es ermöglichen, den Bologna-Prozess weiter voran zu bringen. Ziel ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums. Auf diesem Weg ist Berlin 2003 ein wichtiger Meilenstein..

    Gekennzeichnet ist der Bologna-Prozess durch offene Arbeitsstrukturen, die es ermöglichen, eine große Vielfalt von Ideen und Beteiligten in den Prozess zu integrieren. Nur wenn es gelingt, diesen Prozess offen zu halten und verfestigte Organisationsformen mit einengendem Regelwerk zu vermeiden, kann der Bologna-Prozess Wirkungen entfalten. Der europäische Hochschulraum entsteht aus einem gemeinsamen Grundverständnis der Ausbildungsstrukturen in Europa. Er beruht nicht in erster Linie auf Gesetzen, Verordnungen und Verfahrensvorschriften, sondern auf gemeinsamen

    Überzeugungen der Beteiligten, gegenseitigem Vertrauen und Toleranz gegenüber der für Europa kennzeichnenden Vielfalt.

    Der Bologna-Prozess transzendiert die komplexen Systeme und Spielregeln nationaler oder supranationaler Hochschulpolitiken. Seine Bedeutung misst sich ausschließlich daran, ob es gelingt, die europäische Idee im Hochschulbereich weiter mit Leben zu erfüllen und erfahrbar zu machen. „Europa zum Anfassen" ist deshalb das Leitbild der Berlinkonferenz.

    1. Europäischer Hochschulraum, das heißt:

    Begegnung von Studierenden und Wissenschaftlern unterschiedlicher

    Kulturen und Systeme


    Fortführung und Intensivierung der Seminare –



    Die periodisch durchgeführten Ministerkonferenzen sind die Wegmarken dessen, was – zu Recht – Bologna-Prozess genannt wird. Begegnung und Gedankenaustausch unter Studierenden und Wissenschaftlern sowie denjenigen, die in Europa Verantwortung tragen für Lehre, Studium und Forschung an den Hochschulen ist der eigentliche Gehalt dieses Prozesses. Dieser mit Bologna begonnene und nach Prag intensivierte Austausch von Ideen und Konzepten darf nicht abreißen. Er muss alle Teilnehmerstaaten gleichermaßen einbeziehen und alle für Hochschulbildung relevanten Themen aufgreifen. Unter dem Motto „Miteinander nach Lösungen suchen, voneinander lernen" sind alle geeigneten Organisationsformen wie Konferenzen, Kolloquien, Seminare zu nutzen, um den Gedankenaustausch und das gegenseitige Verständnis weiter zu fördern.

     

    2. Europäischer Hochschulraum, das heißt:


    Eine gemeinsame Grundstruktur der Hochschulbildung


    Komplettierung des „Bologna-Gebäudes" durch Verständigung auf Grundstrukturen des Promotionsstudiums –


    Kerngehalt der Bologna-Erklärung und damit Grundpfeiler des europäischen Hochschulraums ist die Gliederung des Studiums in zwei Zyklen: den Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und dann darauf aufbauend den zweiten Zyklus bis zum Master-Abschluss (graduate). Neben der Ausbildung der Studierenden in einer ersten und einer zweiten Studienphase ist die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses zentrale Aufgabe der Hochschulen in Europa. Ihr kommt für die künftige Entwicklung der Hochschulen und ihre Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre wesentliche Bedeutung zu. Mobilität und internationale Zusammenarbeit gerade während dieser Phase sind entscheidend für den europäischen Zusammenhalt der Hochschulen. Die Promotionsphase ist daher als dritter Grundpfeiler des europäischen Hochschulraums in den Bologna-Prozess einzubeziehen.

    Die Promotionsphase schließt an den Master-Abschluss oder ein gleichwertiges Qualifikationsniveau an. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren. Die Ausbildung erfolgt in der institutionellen Verantwortung der Hochschulen. Die Promovenden sind in die

    Lehr- und Forschungstätigkeit der Hochschulen zu integrieren; dabei ist allerdings sicherzustellen, dass den Promovenden hinreichend Zeit für ihre eigene wissenschaftliche Arbeit bleibt. Die Promovenden erhalten an der Hochschule, an der sie promovieren, einen besonderen Rechtsstatus.


    3. Europäischer Hochschulraum, das heißt:


    Mobilität über die nationalen Grenzen hinaus

    Europäischer Master- und Doktorgrad –


    Die im Bologna-Prozess entwickelte Struktur gestufter Abschlüsse schafft die Voraussetzungen, das Studium in Europa gezielt so anzulegen, dass die nationalen Grenzen im Studium überschritten werden. Der mit dem Bachelorabschluss nach drei oder vier Jahren erreichte erste berufsqualifizierende Abschluss muss zur Drehscheibe europäischer Mobilität bei der Berufseinmündung oder im weiteren Verlauf des Studiums werden. In Europa sollte es üblich werden, dass das Masterstudium nicht in dem Land absolviert wird, in dem bereits der Bachelor erworben wurde. Dafür muss zum einen das Bachelorstudium so ausgestaltet werden, dass es gezielt auf ein Weiterstudium in einem anderen europäischen Land vorbereitet. Spracherwerb ist demnach eine Grundvoraussetzung. Durch intensive Kooperation unter den Hochschulen zweier Länder kann der Anschluss an ein Studium in einem anderen Land in vielfältiger Weise erleichtert werden.

    Das Studium in zwei europäischen Staaten mit unterschiedlichen Kulturen stellt gesteigerte Anforderungen an die Studierenden und führt insgesamt zu einer höheren Qualifikation. Es ist daher gerechtfertigt, die zusätzliche Qualifikation auch in dem erreichten Grad deutlich zu machen. Mastergrade, die in einem anderen europäischen Land erworben werden als dem Land, in dem zuvor das Qualifikationsniveau des Bachelors erreicht wurde, werden daher als europäische Mastergrade gekennzeichnet.

    Bei Promotionen wird ein europäischer Doktorgrad verliehen, wenn der Doktorgrad gemeinsam von zwei Fakultäten in zwei unterschiedlichen europäischen Staaten verliehen wurde. Die bereits realisierten Wege der Zusammenarbeit, z.B. „cotutelle de thèse" zwischen deutschen und französischen Hochschulen, weisen hier den Weg. Auch für den europäischen Doktorgrad ist eine besondere Bezeichnung zu finden, die den europäischen Mehrwert eines solchen Grades auch nach außen hin kenntlich macht.

     

    4. Europäischer Hochschulraum, das heißt:



    Eine gemeinsame „Währung" auch im Hochschulbereich

    - Entwicklung eines „Bologna-Studiendokuments" (Europäisches Studienbuch, Diploma Supplement, europäischer Studentenausweis) –


    Analog dem Schub, den der europäische Gemeinschaftsgedanke mit der Einführung der einheitlichen europäischen Währung erhalten hat, ist für den Hochschulbereich der europäische Zusammenhalt durch ein europäisches Studiendokument zu befördern. Neben dem Symbolgehalt eines solchen Dokuments sind die damit verbundenen technischen Vereinfachungen für ein Studium über die nationalen Grenzen hinweg und damit für die Förderung der europäischen Mobilität der Studierenden nicht zu unterschätzen. Die modernen elektronischen Hilfsmittel und ihre weitreichenden Möglichkeiten in der Speicherung von Daten auf kleinstem Raum schaffen hier vielfältige, noch kaum ausgeschöpfte Möglichkeiten. An entsprechende Vorarbeiten der Europäischen Kommission kann problemlos angeknüpft werden.

    Das „Bologna-Studiendokument" wird in einheitlicher europäischer „Währung" Auskunft geben über:

  • die Hochschulen im europäischen
    Raum, an denen der Studierende Teile seiner Ausbildung absolviert hat

     

  • die fachliche Ausrichtung des Studiums, die jeweils studierten Module und die damit erworbenen europäischen Credits

     

  • die während des Studiums absolvierten Praxisphasen ggf. in mehreren europäischen Ländern

     

  • die erbrachten Prüfungsleistungen und die erworbenen Abschlüsse.


  • Das „Bologna-Studiendokument" ist von jeder Hochschule entsprechend dem Studienfortschritt fortzuschreiben. Es erläutert Inhalte des Studiums sowie Qualifikationsniveau und spezifische Ausrichtung der jeweiligen Abschlüsse.

    Letztlich gilt das „Bologna-Studiendokument" gleichzeitig als in ganz Europa gültiger Studentenausweis und damit als Berechtigungsnachweis für die jeweiligen sozialen Vergünstigungen für Studierende.

     

    5. Europäischer Hochschulraum, das heißt:




    Qualitätssiegel „Ausgebildet in Europa"

    – Entwicklung eines europäischen Handbuchs zur Qualitätssicherung –


    Die Ziele des Bologna-Prozesses lassen sich nur erreichen, wenn vergleichbare Qualitätsmaßstäbe für die Hochschulausbildung in allen europäischen Staaten gelten. Für die Mobilität innerhalb Europas aber auch für die Attraktivität europäischer Hochschulen über die Grenzen Europas hinaus ist es daher erforderlich, ein verlässliches Qualitätssicherungssystem aufzubauen. Ein solches Vorhaben bedeutet freilich nicht Harmonisierung der Hochschulausbildung in Europa mit einheitlichen Curricula für alle europäischen Hochschulen. Dies wäre unvereinbar mit europäischen Traditionen und würde die Vielfalt, die gerade eine der Stärken europäischer Hochschulbildung ist, in Frage stellen. Nicht Gleichheit sondern Gewährleistung von Gleichwertigkeit ist das Ziel.

    Die angestrebte Gleichwertigkeit europäischer Hochschulausbildung verlangt keine auf die einzelnen Studieninhalte und Prüfungsgegenstände bezogene Gleichheit. Ziel der Qualitätssicherung in Europa kann es nicht sein, fachlich inhaltliche Vorgaben zu definieren, die für alle Studiengänge in Europa gelten. Anzustreben ist vielmehr eine hinreichende strukturelle und formale Übereinstimmung der Studiengänge, die gewährleistet, dass einander entsprechende Abschlüsse hinsichtlich des erzielten Ausbildungsniveaus gleichwertig sind. Insoweit kommt es darauf an, transparente und verlässliche Verfahren zu entwickeln, nach denen die einzelnen Studiengänge fachlich zu evaluieren und zu akkreditieren sind.

    Dazu gehören:

  • Evaluations- und Akkreditierungseinrichtungen, die institutionell von Hochschulen, Wirtschaft und Berufsverbänden unabhängig sind

     

  • nationale und internationale Kompetenz der Evaluations- und Akkreditierungseinrichtungen in der Begutachtung von Studienangeboten

     

  • Begutachtung der Studienangebote durch unabhängige Wissenschaftler („Peers") aus dem In- und europäischen Ausland

     

  • transparente nachvollziehbare Darstellung des Verlaufs der Begutachtung und der daraus abgeleiteten Ergebnisse.


  • Das Evaluierungs- und Akkreditierungsgeschehen ist dezentral entsprechend den Erfordernissen in den einzelnen Ländern zu organisieren. Der notwendige Zusammenhalt kann über ein europäisches Netzwerk gewährleistet werden, in dem sich die Beteiligten auf ein europäisches Handbuch zur Qualitätssicherung („principles of good accreditation and evaluation") verständigen, das die Grunderfordernisse für transparente, verlässliche Evaluations- und Akkreditierungsverfahren in Europa sichert.

     


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    Übersicht:

    Kooperationen deutscher Hochschulen mit Hochschulen der
    Unterzeichner-Staaten der Bologna-Deklaration  (Stand
    19.02.02)

    Belgien

    417

    Norwegen

    205

    Bulgarien

    29

    Österreich

    243

    Dänemark

    310

    Polen

    165

    Estland

    8

    Portugal

    332

    Finnland

    476

    Rumänien

    63

    Frankreich

    1978

    Schweden

    453

    Griechenland

    313

    Schweiz

    131

    Irland

    364

    Slowakische Republik

    41

    Island

    31

    Slowenien

    12

    Italien

    1159

    Spanien

    1066

    Kroatien

    12

    Tschechische Republik

    80

    Lettland

    10

    Türkei

    63

    Litauen

    18

    Vereinigtes Königreich

    2151

    Luxemburg

    14

    Ungarn

    98

    Malta

    3

    Zypern

    3

    Niederlande

    669

     

     

    Summe

    10.917    (70,8 %)

    Gesamtzahl aller Kooperationen

    15.415   (100,0 %)


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