Hin zu einem Europäischen
Hochschul- und Forschungsraum
Strategien und Perspektiven
Mit der von 30 Staaten
unterzeichneten Bologna Erklärung im Jahre 1999 wurde ein konkretes und
verbindliches Aktionsprogramm vereinbart: Gemeinsame Strukturen in den
Hochschulsystemen der teilnehmenden Ländern zu schaffen. Mobilität von
Studierenden und Lehrenden, die Anerkennung von Abschlüssen und die
europaweite Qualitätssicherung in der Lehre sollen verbessert werden. Mit
dem noch in 2002 verabschiedeten 6. Forschungsrahmenprogramm will die
Europäische Union der Fragmentierung der europäischen Forschungslandschaften
dezidiert entgegen treten.
kowi-aktuell
befragte Herrn MD Prof. Hans Friedrich, Leiter
der Abt. 3 („Hochschulen“) im BMBF und in dieser Funktion Vorsitzender der
ministerialen Vorbereitungsgruppe für die Bologna Nachfolgekonferenz in
Berlin 2003, nach seinen Einschätzungen hinsichtlich der Schaffung eines
gemeinsamen europäischen Hochschul- und Forschungsraums.
kowi-aktuell: Wo
sehen Sie konkrete Berührungspunkte und Schnittflächen einerseits bei der
Entwicklung eines Europäischen Hochschulraums und anderseits bei der von
Forschungskommissar
Busquin aktiv betriebenen Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes?
Prof. Hans R. Friedrich: Der
einprägsame Begriff des „Europäischen Hochschulraumes“ wurde mit der
Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 geschaffen, der Begriff des Europäischen
Forschungsraumes entstand erst mehr als ein halbes Jahr später im Januar
2000 …
Die Berührungspunkte und
Schnittflächen sind evident:
Die Hochschulen sind der Kern
des Forschungssystems, in Deutschland wie in den übrigen europäischen
Staaten. Nur hier wird Grundlagenforschung in der vollen Breite betrieben,
hier findet im Zusammenspiel von Forschung und Lehre die kritische
Auseinandersetzung mit der nachwachsenden Generation statt, hier wird der
wissenschaftliche Nachwuchs identifiziert und ausgebildet.
Die zuweilen eher
technokratisch formulierten und betriebenen Forschungsrahmenprogramme der EU
sind in vielen Teilaktivitäten abhängig von der Leistung und dem Beitrag der
Hochschulen. Leider ist dies für den Normalbürger, Steuerzahler und
EU-Alimentär nur selten direkt ersichtlich und Haushaltsprioritäten
zugunsten der Hochschulen werden deshalb oft vernachlässigt.
Ein konkretes Beispiel für die
direkten Berührungspunkte:
Der Bericht an den
Europäischen Rat in Stockholm (23./24.03.2001) über die Fortschritte bei der
Verwirklichung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraumes
(Ratsdokument 07254/01) enthält den Unterpunkt „Beseitigung der Hindernisse
für die Mobilität der Wissenschaftler in Europa“. Dieselbe Zielsetzung
findet sich auch schon in der Bologna-Erklärung von 30 europäischen
Hochschulministern vom Juni 1999. Es ist daher nur konsequent und auch zu
begrüßen, wenn die EU-Kommissare Reding (Bildung) und Busquin (Forschung)
inzwischen eine Arbeitsgruppe im Rahmen der EU-Kommission eingesetzt haben,
die gemeinsame Interessen zwischen Europäischem
Hochschulraum und Europäischem
Forschungsraum identifizieren und integrativ bearbeiten soll. Die Kommission
hat angekündigt, hierzu im Herbst ein Dokument vorzulegen.
kowi-aktuell:
Korrespondieren die entsprechenden europäischen Förderinstrumentarien
(Mobilitätsprogramme für Studenten einerseits und für Forscherinnen und
Forscher andererseits) so, dass eine europäische Gesamtstrategie nachhaltig
sichtbar werden kann. Eine Strategie, die das ehrgeizige Ziel des EU-Gipfels
von Lissabon im Frühjahr 2000, die EU zum weltweit führenden
wissensgestützten Wirtschaftsraum zu entwickeln, realisierbar werden lässt.
Prof. Hans R. Friedrich: Die
Kooperations- und Synergiepotenziale zwischen Hochschulbildung (Artikel 149,
150 des Vertrages von Amsterdam) und Forschung werden auf EU-Ebene bisher
noch nicht voll genutzt. Dies liegt zum Teil an bisherigen institutionellen
und organisatorischen Grenzen (verschiedene Kommissare und
Generaldirektionen zuständig), zum Teil auch daran, dass dies auch auf der
Ebene der Mitgliedsstaaten noch nicht zusammenhängend genug betrieben wird.
Beispiel: Das EU-Programm „Improving
Human Potential“/IHP (Individualstipendien für Postdoktoranden, Rückkehrer
und erfahrene Forscher) wird innerhalb des jeweiligen EU-Rahmenprogramms
für Forschung betrieben, eine Abstimmung mit den übrigen Mobilitäts- und
Forschungsstipendien im Rahmen der EU (Bildung) und mit den eigenen
Mobilitäts- und Forschungsförderungsprogrammen der Mitgliedstaaten erfolgt
noch nicht systematisch.
Der sog. Bologna-Prozess hat
andererseits schon vielfältige Auswirkungen gezeigt. Bereits erfolgte
Gesetzgebungsvorhaben (z. B. die komplette Umstellung der Studienstruktur in
Italien) oder derzeit laufende Gesetzgebungsvorhaben (z. B. das
„Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien“ in
Österreich) beziehen sich in ihrer Begründung ausdrücklich auf
„Herausforderungen“ durch die Bologna-Entwicklung hin zu einem gemeinsamen
Europäischen Hochschulraum.
Entschließungen
internationaler europäischer Organisationen, die oft Vorboten und
Wegbereiter künftiger gemeinsamer Programmaktivitäten sind, haben die
Zielsetzungen der Bologna-Erklärung aufgenommen und teilweise weiter
operationalisiert. Dies ist z. B. bei der Resolution des
Europa-Rates „Lifelong learning for equity and social cohesion: a new
challenge to higher education“ vom 17. Nov. 2001 (DG IV/EDU/HE (2001)
33, Strasbourg, 05.02.2002) der Fall.
Die Regierungschefs von
Großbritannien und der Niederlande haben zu dem gerade vergangenen
Europäischen Rat von Barcelona dem spanischen Ratspräsidenten ein Schreiben
übersandt (Den Haag, 19.02.2002). Sie bekräftigen darin die Ziele des
Europäischen Rates von Lissabon (EU wird binnen einer Dekade zum weltweit
führenden, wissensgestützten Wirtschaftsraum). Sie halten es für
erforderlich, den Prozess zu beschleunigen und bitten die EU-Kommission, im
Frühjahr einen Aktionsplan zur Schaffung eines voll integrierten
„Europäischen Forschungs- und Innovationsraums“ (englisch: ERIA) vorzulegen.
In einem beigefügten Papier „Overcoming the European Paradox“ unterbreiten
sie dafür weitere detaillierte Vorschläge. Es sind sicher sinnvolle, aber
wieder eher ökonomisch-technokratische „Macher-Vorschläge“; die zentrale
Rolle der Hochschulen und – über diesen Weg – die erneute Begeisterung der
nachwachsenden Generation, der Studenten und jungen Wissenschaftler für
Europa vergessen sie zu erwähnen. Ich halte es hier mehr mit dem
Generalsekretär der European Science Foundation (ESF), Eric Banda: lasst uns
statt des technokratischen ERIA lieber eine „European Knowledge Area“ (EKA)
schaffen[1],
die den industrie- und umsetzungsbezogenen Forschungs- und
Innovationsraum mit dem kreativen, sich ständig erneuernden Hochschulraum
verbindet.
kowi-aktuell:
Was kann Deutschland als Gastgeber der Bologna Nachfolgekonferenz in Berlin
2003 als Modell oder Konzeption bieten, so dass auch Berlin über
Absichtserklärungen hinaus zu einer Konferenz der konkreten Vereinbarungen
werden kann.
Prof. Hans R. Friedrich: Die
Zielvorstellungen für die nächste Ministerkonferenz in Berlin entwickeln wir
im Rahmen der Bologna-Vorbereitungsgruppe in partnerschaftlicher Weise
gemeinsam. Nur auf diese Weise lässt sich der Bologna-Prozeß zusammenhalten.
Es ist zudem ein evolutorischer Prozeß. Ergebnisse sog. Bologna-Seminare zu
wichtigen Einzelthemen, die jetzt in verschiedenen Mitgliedstaaten
durchgeführt werden, fließen als Empfehlungs-Rohmaterial in die Vorbereitung
für Berlin 2003 ein. Auch die EU-Kommission hat eigene Beiträge unter dem
Titel „From Prague to Berlin“ (Brüssel, 27.11.2001, A2/PVDH-DG’s HE/SOC
COM-11) eingebracht.
Natürlich hat Deutschland als
Vorsitzland in diesem Rahmen viele Möglichkeiten, Ideen und
Gestaltungsvorschläge einzubringen. Wir bemühen uns im Moment, dies mit
zielbewusster Gelassenheit und noch ohne verfrühte Hektik zu tun.
Zunächst haben wir mit einer
eigenen website www.bologna-berlin2003.de eine zentrale Informations- und
Dokumentationsplattform geschaffen, die allen Bologna-Partnern offen steht
und uns bis zur Ministerkonferenz in Berlin und darüber hinaus begleiten
wird (sie ist aktiv, schauen Sie mal rein…). Ich glaube – auch nach
Rückkopplung mit einigen „Bologna-Familienmitgliedern“, dass uns das schon
ganz gut gelungen ist. In wenigen Tagen werden wir einen zwischen HRK, KMK
und BMBF abgestimmten Länderbericht „Sachstandsdarstellung des
Bologna-Prozesses in Deutschland“ in diese website einstellen. Mit diesem
guten Beispiel hoffen wir dann auch die übrigen 32 Bologna-Partner
anzuregen, ihrerseits aktualisierte „Country Reports“ zum jeweiligen Stand
des Bologna-Prozesses zu verfassen und ins Netz einzustellen.
Ferner analysieren wir
natürlich die formulierten Zielsetzungen unseres „Grundgesetzes“, der
Bologna-Erklärung, und seines ersten Änderungs- und Ergänzungsgesetzes, des
Prager Kommuniqués, die es fortzuentwickeln und mit möglichst prallem Leben
zu erfüllen gilt.
In der ersten Phase des
Bologna-Prozesses haben wir uns – um nicht zuviel auf einmal zu verlangen –
auf die neuen „two main cycles“ konzentriert. Es war aber natürlich schon
damals klar, dass danach noch etwas kommt: die Doktorandenausbildung, die
Postdoc-Phase und die Formierung des wissenschaftlichen Nachwuchses bis zum
hochqualifizierten, möglichst früher als bisher selbständigen
Hochschullehrernachwuchs. Wir werden versuchen, diese Phase jetzt auch im
Bologna-Prozeß mit seiner Grundstruktur der Vereinbarung europäischer
Prinzipien ohne bürokratische Gängelung im einzelnen „einzufangen“.
Daneben spielen – vom Druck
des entstehenden „Welt-Bildungsmarkt“ her kommend – Fragen der
Qualitätssicherung und Qualitätsdokumentation eine immer wichtigere Rolle,
auch im Hinblick auf die Nutzung und Attraktion eines weltweiten „talent
pool“ für die dynamische Entwicklungsregion Europa. Mit dem „European
Network for Quality Assurance“ (ENQA) haben wir hier eine gute Basis, zu
europäisch geprägten „principles of good accreditation and evaluation“ zu
kommen, die wir auch aus Gründen der internationalen Kooperation brauchen.
Außerdem müssen wir natürlich
schnell aus der Ebene der hehren Erklärungen in die Ebene der realen
Fortschritte kommen. Studenten sollen nicht mehr staunend hören, was ihnen
Hochschulminister „für demnächst“ versprechen, sondern reale Fortschritte
fühlen – „Europa zum Anfassen“ im Hochschulbereich. Hier sind
flächendeckende Nutzung des Diploma Supplement und Erfahrungsberichte
hierzu, Bologna-Studentenpaß, schnelle Vereinbarungen über ECTS-Nutzung und
-Transfer angesprochen.
Kowi-aktuell:
Welche Gestaltungskraft messen Sie der von den EUROHORCs vorangetrieben Idee
der Schaffung eines European Research Councils im Kontext der Entstehung
eines Europäischen Hochschul- und Forschungsraumes bei?
Prof. Hans R. Friedrich: Wenn
Europa so wie in den vorstehenden Antworten skizziert zusammenwächst, wäre
es wahrscheinlich sinnvoll, einen Teil der bisher national vergebenen Mittel
für Grundlagenforschung europäisch zu vergeben – aber nicht durch eine
„Behörde“ (wie die EU-Kommission), sondern nach qualitätsorientierten,
wissenschaftsimmanenten Kriterien wie etwa bisher national durch die DFG
praktiziert.
Hierzu haben einige engagierte
Wissenschaftler – Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker (DFG), Prof. Dr. Eric
Banda (ESF), Prof. Dr. George Radda (Medical Research Council London und
Prof. Dr. Hans Wigzell (Karolinska Institute Stockholm) –
Diskussionsvorschläge vorgelegt (SCIENCE Vol. 295, 18 Jan. 2002, p.
443-446).
Diese Diskussion muss jetzt
geführt werden.
Da voraussichtlich die
Wissenschafts- und Forschungsbudgets in der nächsten Zeit nicht mehr wachsen
werden, würde dies einen Konsens voraussetzen, einen Teil der verfügbaren
Mittel künftig „europäisch“ zu widmen – wobei nicht mehr gewährleistet wäre,
dass ein proportionaler Anteil der Mittel nach Deutschland zurückflösse,
dies würde sich vielmehr nach Qualitätsgesichtspunkten entscheiden.
Ich bin der Auffassung, dass
wir es dennoch wagen sollten. Europa ist unsere Zukunftsoption, wir haben
keine vernünftige andere.
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